Immer wieder und trotz eigentlich in der Zwischenzeit geklärt gemeinter Lage kommt es bei der Antragstellung der Beratungshilfe zu Problemen, wie die dem Autor eingesandten Fälle, die hier behandelt werden, zeigen. Dabei drehen sich die Probleme immer wieder um dasselbe Thema: Ist ein Scan ausreichend? Muss das Original vorgelegt werden? Kann überhaupt eine elektronische Antragstellung erfolgen?

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