Der Kläger hatte vor dem VG Dresden Klage auf Änderung seines Familiennamens erhoben. Das VG hat dem Kläger in diesem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt. Nach Beendigung des Verfahrens hat das VG Dresden den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Beschwerde mit der Begründung eingelegt, er könne wegen seiner Bedürftigkeit Gerichtskosten nicht zahlen.

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