Herausgegeben von Dr. Klaus Himmelreich, Wolfgang E. Halm und Dr. Ulrich Stab. 5. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Hürth. XLVII., 1.960 S., 169,00 EUR

Verkehrsunfallregulierungen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Ungeachtet dessen wird diese Rechtsmaterie im Studium und in der Referendarzeit nahezu ausgeblendet. Landläufig herrscht die Meinung vor, die Regulierung eines Verkehrsunfalls verursache keine besondere Schwierigkeit. Das 1.960 Seiten starke Werk belegt das Gegenteil. Der Streit beginnt häufig schon bei der Haftungsquote und setzt sich dann bei der Höhe des Schadens fort. Immer neue Erfindungen der Versicherungssachbearbeiter sorgen für neue Probleme, sei es bei der Mietwagenabrechnung, der Abrechnung der Sachverständigenkosten, der fiktiven Abrechnung, der Verweisung auf günstigere Werkstätten etc. Erschwert wird dieses Rechtsgebiet dadurch, dass es eine Vielzahl von untergerichtlichen teils wider sprüchlichen Entscheidungen gibt. Häufig drehen sich die Streitigkeiten um geringwertige Positionen, sodass die Amtsgerichte zuständig sind und viele Sachen noch nicht einmal in die Berufung gelangen. Sowohl für den Allgemeinanwalt, der sich hin und wieder mit Verkehrsunfällen befasst als auch für den speziellen Verkehrsrechtler ist dieses umfassende Werk eine unerschöpfliche Schatzkiste. Sämtliche Fragen rund um die Unfallregulierung werden hier behandelt, beginnend mit der Haftung, der Berechnung von Sach- und Personenschäden, Fragen der Versicherung. Auslandsschäden werden selbstverständlich ebenso berücksichtigt. Ein besonderer Teil ist Öl- und Umweltschäden gewidmet. Selbstverständlich kommen auch die Rechtsanwaltskosten hier nicht zu kurz, bei denen es ebenso viele Streitpunkte gibt, wie bei der Schadensabrechnung selbst. Für den Anwalt, der sich schwerpunktmäßig oder auch nur hin und wieder mit Kfz-Schadensregulierungen zu befassen hat, gibt es kein besseres Werk, das nunmehr wieder in aktuellster Auflage vorliegt.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 12/2022, S. IV

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