Herausgegeben von Rechtsanwalt u. FAArbR u. FAVerwR Dr. Hans-Jochem Mayer sowie DirAG Dr. Ludwig Kroiß. Bearbeitet von Uwe Dinkat, Dr. Johannes Ebert, Walter Gierl, Christian Janczek, Dr. Hans Klees, Dr. Ludwig Kroiß, Bernhard Maué, Dr. Hans-Jochem Mayer, Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dr. Anke Nordemann-Schiffel, Prof. Friedrich Pukall, Christian Rohn, Joachim Teubel und Klaus Winkler. 5. Aufl. 2012. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 1738 S. 98,00 EUR
Rechtsanwälte tun sich erfahrungsgemäß immer etwas schwer, wenn es um die Anschaffung eines Kommentars zum RVG geht. Entsprechend hart ist die Konkurrenz unter den Verlagen, da mehr als ein oder zwei Kommentare im RVG eher die absolute Ausnahme in einer Kanzlei sein dürften. Umso bemerkenswerter ist es, dass sich einige Kommentare einen praktisch unverzichtbaren Platz in den Kanzleibibliotheken gesichert haben. Zu diesen Kommentaren gehört zweifelsfrei der Mayer/Kroiß, der von Anfang an und bereits in der 5. Aufl. ein nunmehr sieben Jahre altes Gesetz erfolgreich begleitet.
Trotz einer solchen sicheren "Pole-Position" dürfte sich jeder Nutzer der rasch aufeinander folgenden Neuauflagen fragen, ob sich die Anschaffung lohnt oder ob man problemlos auch noch mit der Vorauflage zurechtkommt.
Ungeachtet dessen, dass allein schon die Rechtsprechungsflut zum RVG und die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen im Gesetz selbst es grob fahrlässig erscheinen lassen, so auch nur zu denken: Der Kauf der 5. Aufl. lohnt auf jeden Fall!
Der zum 1.1.2011 in Kraft getretene § 62 RVG wird ebenso kommentiert wie die inzwischen erfreulicherweise doch recht gefestigte Rechtsprechung zum nicht mehr ganz so neuen § 15a RVG.
Neuigkeiten zur Toleranzrechtsprechung des BGH oder zum Anwendungsbereich zu Nr. 4141 VV werden – zutreffend – kritisch beleuchtet. Der Kommentar lebt davon, dass das Autorenteam, das sich u.a. aus erfahrenen Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern von Fachausschüssen zusammensetzt, seit Jahren erfolgreich und gut aufeinander eingespielt zusammenarbeitet.
Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass hier allesamt Praktiker mit großer Erfahrung kommentieren und es verstehen, die teilweise gravierenden Folgen der aktuellen Rechtsprechung übersichtlich und in der gebotenen Kürze darzustellen.
Das Autorenteam wurde um die Herren Janeczek und Müllerschön erweitert und dies stellt insbesondere hinsichtlich des "fachfremden" neuen Mitautors eine Bereicherung im wahrsten Sinne des Wortes dar.
Endlich findet sich in einem Kommentar die Bedeutung von erfolgreichen und transparenten Gebühren- bzw. Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt.
In einem Anhang zu § 34 RVG stellt der als Mitautor neu hinzu gekommene Dr. phil. Albrecht Müllerschön über 70 Seiten hinweg dar, wie Vergütungsgespräche erfolgreich vorbereitet und sodann mit dem neuen Mandanten umgesetzt werden können.
Der Nomos-Verlag trägt praktisch als erster dem merkwürdigen Phänomen Rechnung, dass gerade Rechtsanwälte bei Verhandlungen in eigener Sache und insbesondere bei Verhandlungen über ihr Honorar unsicher sind, viele Fehler machen und teilweise das transparente Vergütungsgespräch sogar gänzlich scheuen.
Die Rechtsanwaltskammern können ebenso wie die relativ neu eingerichteten Schlichtungsstellen bei den Regionalkammern und bei der BRAK ein Lied davon singen, dass die Sprachlosigkeit von Rechtsanwälten zu Beginn des Mandates bei diesen wichtigen Fragen oftmals hinterher zu Verstimmungen und gar zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den ehemaligen Mandatsbeteiligten führt.
So kann man schon aus diesem Grunde die Anschaffung der Neuauflage nur uneingeschränkt empfehlen.
Es würde nicht verwundern, wenn die Konkurrenz für die auch dort zu erwartenden Neuauflagen in Zukunft ähnliche Bereicherungen ihrer Vergütungskommentare ins Auge fassen würde.
Allerdings müssten derart wichtige Ausführungen eigentlich leichter und an prominenterer Stelle vorzufinden sein als ein eher versteckter Anhang zu § 34 RVG.
Herbert P. Schons