Auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist die Zusatzgebühr bzw. die Gebührenerhöhung mitversichert.
Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, und Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenz
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