Die vom Anwalt gezahlten und gegenüber der Partei abgerechneten Kosten einer gerichtlichen oder behördlichen Aktenversendung gehören zu den gesetzlichen Auslagen eines Anwalts und sind im Rahmen der Notwendigkeit zu erstatten.[1]
Die Einsichtnahme in Gerichts- oder Behördenakten ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen.[2]
Die Inanspruchnahme der Aktenversendung durch das Gericht ist gegenüber den Kosten einer Geschäftsreise des auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung der Akteneinsicht an den Gerichtsort die wesentlich kostengünstigere Alternative zur Ausübung des Akteneinsichtsrechts.[3]
Norbert Schneider
AGS 2/2015, S. 103 - 104
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen