Der AnwaltKommentar AGB-Recht ist ein echtes Praktikerwerk, das neben grundsätzlichen Fragen zum Verständnis der Normen und Sachverhalte umfangreiche Literatur- und Rechtsprechungsnachweise zur Vertiefung der Materie präsentiert. Das Werk wird von 18 Autoren bearbeitet, alle ausgewiesene Kenner der jeweiligen Spezialmaterie.
Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch 35 Jahre nach Inkrafttreten für viele Anwälte ein ungeliebtes und unsicheres Terrain. Dementsprechend stürzt man sich nicht selten auf vermeintliche "Einzelfallentscheidungen", anstatt den konkreten Vertrag in seiner Gesamtheit unter AGB-rechtlichen Maßstäben zu messen. Gerade diese Vorgehensweise bietet oftmals die Möglichkeit aufzuzeigen, dass einzelne Klauseln bzw. der gesamte Vertrag das Risiko der Unwirksamkeit birgt, was die eigene Verhandlungsposition erheblich stärken kann.
In einem ersten Teil behandelt das Werk die Vorschriften der §§ 305–310 BGB. Der zweite Teil, das Glossar, bildet den Schwerpunkt des Werkes. Hier werden, in alphabetischer Reihenfolge, die einzelnen Vertragsarten behandelt.
Unter dem Stichpunkt "Geschäftsraummiete" weist die Bearbeiterin, Frau Rechtsanwältin Dr. Annegret Harz, zu Recht darauf hin, dass die obergerichtliche Rechtsprechung die §§ 305 ff. BGB mittlerweile konsequent auf Gewerberaummietverträge anwendet. Dementsprechend genießt der Gewerberaummieter einen ähnlichen Schutz wie der Wohnraummieter. Zu Recht ist bei dem Unter-Stichpunkt "Instandhaltung" der Hinweis enthalten, dass der BGH die Abwälzung der Kosten der Instandhaltung und -setzung für gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Flächen und Anlagen für unwirksam hält, wenn dies ohne Beschränkung der Höhe nach erfolgt.
Anhand der zitierten, einschlägigen Rspr. und weiterführenden Lit. ist der Nutzer in der Lage, sich bei Bedarf rasch weitere Informationen zu beschaffen.
Der handliche Kommentar ist sehr gut für den ersten Zugriff geeignet. Er zeigt dem Praktiker die herrschende Meinung in Rspr. und Lit. auf, scheut sich aber nicht, Kritik an der Judikatur zu äußern. Dies wiederum bietet dem Anwalt zusätzliche Argumentationsmöglichkeiten und mitunter Verhandlungsmasse auf einem nach wie vor unsicheren Terrain.
Autor: Norbert Monschau
Rechtsanwalt Norbert Monschau, FA für Familienrecht und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erftstadt