Der Verfasser legt eine umfassende und vollständige Darstellung des Beweisrechts im Zivilprozess vor. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Beweisaufnahme im eigentlichen Sinne, sondern setzt bereits früher an, nämlich bei der Informationsbeschaffung und den Mitwirkungspflichten der Parteien sowie Dritter bei der Sachverhaltsaufklärung. Auch Fragen der Darlegungs- und Beweislast, die vor Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zu klären sind, werden ausführlich behandelt. Fragen des Anscheinsbeweises sowie Erleichterungen bei der Beweiswürdigung bzw. Feststellung beweiserheblicher Tatsachen, etwa Schadensschätzung nach § 287 ZPO, Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO werden ebenso behandelt wie auch die Kosten der Beweisaufnahme.
Kernbereich der Darstellung sind verständlicherweise die fünf strengen Beweismittel der ZPO, die ausführlich behandelt werden. Das selbstständige Beweisverfahren findet ebenso seine ausführliche und umfangreiche Berücksichtigung. Ein weiteres Kapitel ist auch der Auslandsbeweisaufnahme gewidmet. Fragen der Beweisverwertung und Beweiserhebungsverwertung werden ebenso berücksichtigt.
Das Werk wendet sich dabei nicht nur an diejenigen, die die Beweisaufnahme anzuordnen und durchzuführen haben, also an Richter, sondern auch an die Verfahrensbeteiligten, die zunächst einmal vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen müssen, damit es zur Beweisaufnahme kommt, also an die Anwälte und ihre Parteien. Nicht selten hängt der Rechtstreit vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab. Damit es zu einer solchen Beweisaufnahme kommt, muss substantiiert zu den beweiserheblichen Tatsachen vorgetragen und entsprechender Beweis angetreten werden. Nicht selten scheitern Verfahren daran, dass die Beweisangebote nicht ausreichen, etwa weil es sich um unzulässige Ausforschungsbeweise handelt oder die Tatsachen nicht konkret benannt sind. Insbesondere in selbstständigen Beweisverfahren ist schon die richtige Weichenstellung für das spätere Hauptverfahren zu beachten. In der Praxis stiefmütterlich behandelt werden immer noch die seit 2001 eingeführten Reformen zur Verpflichtung der Parteien an der Mitwirkung der Informationsbeschaffung und der prozessualen Aufklärung.
Auf alle diese Fragen, die sich im Rahmen einer zivilprozessualen Beweisaufnahme stellen, liefert das Werk von Ahrens Antworten. Das Werk ist nicht nur als Lehrbuch, sondern auch als Nachschlagewerk hervorragend geeignet, zumal durch ein äußerst umfangreiches und detailliertes Stichwortverzeichnis der Zugang zu jedem konkreten Problem sofort ermöglicht wird. In seiner umfassenden und vollständigen Darstellung des gesamten Beweisrechts dürfte dieses Werk derzeit einzigartig sein.
Autor: Norbert Schneider
Norbert Schneider
AGS 3/2015, S. III