Fünf Jahre Warten haben sich wiederum gelohnt: Stets zum richtigen Zeitpunkt drängt sich der seit Jahrzehnten herausragende Klassiker des Familienrechts aktualisiert und unaufdringlich, aber um mehr als 500 Seiten reicher, in die Praxis der Familienrechtler. Das bisherige exzellente Autorenteam, das aus Wissenschaftlern und einer Vielzahl von Praktikern besteht, ist weitgehend beibehalten worden. Bei der Besprechung der 5. Aufl. 2010 hatte ich mir die Komplementierung durch eine anwaltliche Sicht gewünscht. Der Wunsch wurde erfüllt: Verstärkt worden ist das hochrangige Team um Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Hamm, die die Bearbeitung der §§ 1564–1568 BGB übernommen hat. Die Vorschriften des VersAusglG, die Frau Dr. Hahne in der 5. Aufl. noch teilweise kommentiert hatte, sind von Herrn Dr. Holzwarth übernommen worden mit dem sich daraus ergebenden Vorteil, dass nunmehr die gesamte Kommentierung des VersAusglG und der §§ 217–219 FamFG durch ihn aus einem Guss erfolgt: Hervorragend gelungene Bearbeitung! Die Querschnittskommentierung des Johannsen/Henrich beinhaltet seit langem das, was der Familienrechtler in der Praxis als Grundlagen heranzuziehen in der Lage sein muss. Die jeweiligen Kommentierungen sind übersichtlich und strukturell nachvollziehbar aufgebaut und vermitteln dem Spezialisten die in die jeweils erforderliche Tiefe gehenden Kenntnisse. Teil A des Werks behandelt nach wie vor das materielle Recht des BGB (Aufhebung der Ehe, Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Eheliches Güterrecht (Gesetzliches Güterrecht), Scheidung der Ehe (Scheidungsgründe), Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Verwandtenunterhalt und des EGBGB, das GewSchG und das VersAusglG). Teil B beinhaltet das Verfahrensrecht. Das Werk schließt mit einer Erläuterung des § 36 EGZPO für die nach wie vor erforderlich werdende Umrechnung von Alttiteln und einer Kommentierung des § 111 FGG-ReformG, der Übergangsvorschrift für das am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-ReformG.
Der Querschnittskommentar ist auf dem Rechtsprechungsstand Oktober 2014. Eingearbeitet worden sind sämtliche seit der 5. Aufl. 2010 ergangenen für den Familienrechtler relevanten Änderungen, insbesondere durch das Gesetz der Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013, das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013, durch das Haager Kindschutzübereinkommen, die Rom-III-Verordnung, das französische Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. Sämtliche Vorschriften sind umfassend überarbeitet worden mit der in den letzten fünf Jahren ergangenen Rechtsprechung.
Auch in der Besprechung der 6. Aufl. habe ich wiederum einen Wunsch, der sich in der 7. Aufl. realisieren könnte: Die Vorschrift des § 1365 BGB (Verfügung über das Vermögen im Ganzen) sollte in die Kommentierung aufgenommen werden, da sie wesentlich ist bei der Auseinandersetzung des Vermögens und deshalb auch in anderen Werken grundlos stiefmütterlich behandelt wird.
Ich bin froh, dass der Johannsen/Henrich endlich wieder da ist: Alles, was ich brauche, auf einen Griff und Blick!
Autor: Lotte Thiel
Lotte Thiel
AGS 3/2015, S. III - IV