zwischen A-GmbH (Auftraggeber)
… Rechtsanwälte (Auftragnehmer)
Präambel
Die Parteien schließen nachfolgenden Beratungsvertrag. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit. Dabei sind sich die Parteien einig, dass die Beratungsleistungen der Auftragnehmer bei Bedarf für sämtliche Unternehmen der A-Group und deren Geschäftsführung erbracht werden. Auftraggeber der Beratungsleistungen auf der Grundlage dieses Vertrages ist der Auftraggeber, auch wenn die Beratungsleistungen gegenüber anderen Unternehmen der A-Group erbracht werden. Die Auftragnehmer sind berechtigt, die Beratungsleistungen unmittelbar gegenüber den betroffenen Unternehmen zu erbringen.
§ 1 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrages sind rechtliche Beratungsleistungen der Auftragnehmer, insbesondere Überprüfung und Erstellung von Verträgen/Urkunden, Erstattung von Gutachten/gutachterlichen Stellungnahmen, Vorbereitung von und Mitwirkung an Verhandlungen mit Geschäftspartnern und sonstigen Dritten, Erteilung schriftlicher und (fern-)mündlicher Auskünfte, mit Ausnahme von strafrechtlichen Angelegenheiten.
2) Dieser Beratungsvertrag gilt für die außergerichtliche Tätigkeit.
3) Die Beratungsleistungen erfolgen schriftlich, telefonisch oder per Email. Die Mitarbeiter der Auftraggeberin sind berechtigt, unmittelbar Beratungsleistungen für die Auftraggeberin in Anspruch zu nehmen.
4) Sollten einzelne Beratungstätigkeiten über das übliche Maß hinausgehen und/oder Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssen, werden die Parteien hinsichtlich dieser außergewöhnlichen Beratungstätigkeit einvernehmlich eine gesonderte Regelung treffen.
5) Die Beratungstätigkeit wird sowohl am Geschäftssitz der Auftragnehmer als auch am Geschäftssitz der Auftraggeberin durchgeführt, ohne dass hierdurch Mehrkosten für die Auftraggeberin entstehen.
§ 2 Unternehmen der A-Group
Dieser Beratungsvertrag gilt auch für die weiteren Unternehmen der A-Group, die in der als Anlage 1 beigefügten Liste aufgeführt sind. Diese Unternehmen werden ebenfalls durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer … vertreten.
§ 3 Beginn des Vertragsverhältnisses, Kündigung
1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.11.2012 und läuft auf unbestimmte Zeit.
2) Das Vertragsverhältnis ist von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar.
§ 4 Vergütung
1) Zwischen den Parteien wird eine monatliche Vergütung in Höhe von netto EUR 3.000,- (in Worten: EUR dreitausend) vereinbart, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Beratungshonorar beträgt derzeit somit brutto EUR 3.570,-.
2) Die Auftraggeberin wird die Vergütung jeweils zur Monatsmitte auf folgendes Konto überweisen: …
3) Die Parteien werden einvernehmlich die Vergütung anpassen, sollte die tatsächliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend über das bis dahin übliche Maß hinausgehen.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Hinsichtlich der Haftung der Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung wird im Einzelfall auf EUR 250.000,– und insgesamt auf maximal EUR 1 Mio. pro Jahr begrenzt. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche gegen die Auftragnehmer, die nicht vom Versicherungsschutz der Auftragnehmer umfasst sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz
1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
2) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der Auftragnehmer diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des Auftraggebers, sicherzustellen.
§ 7 Gerichtsstand, Schlussbestimmung
1) Der Gerichtsstand ist Karlsruhe. Es wird deutsches Recht vereinbart.
2) Änderungen dieses Vertrages, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder unwirksam werden sollten oder dieser Vertrag unvorhergesehene Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall auf eine wirksame Regelung einigen, die dem zwischen den Parteien wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck entspricht.