JVEG § 4

Leitsatz

Für eine Erwiderung auf ein Ablehnungsgesuch erhält ein Sachverständiger keine Vergütung.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7.2017 – I-10 W 378/17

1 Aus den Gründen

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses zugenommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Für eine Vergütung für die Erwiderung auf das Ablehnungsgesuch besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. BGH – X ZR 100/05, Beschl. v. 24.6.2008, juris Rn 3).

Mitgeteilt vom RiOLG Dr. Thomas W. Lemcke, Düsseldorf

AGS 3/2018, S. 121

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