Lässt die Verwaltungsbehörde die verfolgte Tat verjähren, nachdem der Verteidiger erklärt hat, der Betroffene mache keine Angaben, steht ihm eine zusätzliche Gebühr zu.
AG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2017 – 22 C 102/17
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen