Die Bedeutung der Gerichtskostengesetze, insbesondere des GKG und des FamGKG, werden in der anwaltlichen Praxis regelmäßig unterschätzt. Der Anwalt meint häufig, mit Gerichtsgebühren brauche er sich nicht zu befassen. Bereits dies ist schon unzutreffend, weil er seinem Mandanten gegenüber auch die Prüfung schuldet, ob die von der Gerichtskasse erhobenen Beträge zutreffend sind, insbesondere ob der Mandant tatsächlich Schuldner ist etc. Fehlerhafte Gerichtskostenrechnungen sind leider an der Tagesordnung und werden allzu oft vom Anwalt nicht bemerkt, was dann zu Lasten seiner Partei geht. Abgesehen davon werden in den Gerichtskostengesetzen nicht nur die Gerichtskosten selbst geregelt, sondern auch die Streit- und Verfahrenswerte. Diese gelten nach § 23 Abs. 1 RVG auch für den Anwalt. Ebenso von Bedeutung für die anwaltliche Praxis sind die Regelungen zur Streitwertfestsetzung und Beschwerde. Daher sollte es das ureigene Interesse des Anwalts sein, sich im Streitwertrecht auszukennen und fehlerhafte – nämlich zu niedrige – Wertfestsetzungen aus eigenem Recht anzugreifen. Die besten Gebühren nutzen einem Anwalt nicht, wenn der Wert nicht stimmt, und dies ist allzu häufig der Fall. Insbesondere in Familiensachen ist ein hoher Prozentsatz der amtsgerichtlichen Wertfestsetzungen fehlerhaft, wie die Fülle der veröffentlichten abändernden Beschwerdeentscheidungen in den einschlägigen familienrechtlichen Zeitschriften belegt. Man denke hier nur an die Rechtsprechung zur Stufenklage oder zum Versorgungsausgleich. Ein ordentlicher Kommentar zu den Wertvorschriften gehört daher an sich in jede Praxis. Der Vorteil des Werks liegt darin, dass sowohl GKG als auch FamGKG kommentiert werden, sodass also die beiden zentralen Kostengesetze behandelt werden. Gegenüber der Vorauflage, die bereits das FamGKG berücksichtigt hatte, ist zu diesem neuen Gesetz umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet worden. Zudem wurden die Anhänge zu § 48 GKG, der auf die zivilrechtlichen Zuständigkeits-Wertvorschriften verweist und zu § 52 GKG für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausführlich erweitert. Mit der 13. Aufl. ist das Standardwerk wieder auf dem aktuellen Stand (September 2011) und liefert dank umfassender Rechtsprechungsnachweise ein wertvolles Hilfsmittel für die Praxis.

Autor: Norbert Schneider

Norbert Schneider

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