RVG VV Nr. 7002 GKG-KostVerz. Nr. 9000
Leitsatz
Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG-KostVerz. kann neben der Auslagenpauschale Nr. 7002 VV entstehen (Aufgabe der früheren Rspr. der Kammer).
LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.3.2012 – Qs 24/12
1 Aus den Gründen
Dem Verteidiger steht schließlich auch die geltend gemachte Akteneinsichtsgebühr in Höhe von 12,00 EUR zu. An der anderslautenden Rspr. der Kammer (vgl. u.a. Beschl. v. 15.10.2009 – Qs 103/09) wird im Hinblick auf die Entscheidung des BGH (NJW 2011, 3041) nicht festgehalten.
entnommen von www.burhoff.de
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