a) Nr. 2102 VV-E
Nr. 2102 VV erhält folgende Fassung:
2102 | Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und in den Angelegenheiten, für die nach den Teilen 4 bis 6 Betragsrahmengebühren entstehen. | 30,00 bis 320,00 EUR |
Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. |
In Nr. 2102 VV wird der Gebührenrahmen von bisher 10,00 bis 260,00 EUR auf 30,00 bis 320,00 EUR angehoben. Die neue Mittelgebühr beträgt dann 175,00 EUR. Darüber hinaus wird die Währungsangabe von "EUR" in "EUR" umgewandelt.
b) Nr. 2103 VV-E
Nr. 2103 VV erhält folgende Fassung:
2103 | Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden: | |
Die Gebühr 2102 beträgt | 50,00 bis 550,00 EUR |
Auch in Nr. 2103 VV wird der Gebührenrahmen angehoben, und zwar von bisher 40,00 bis 400,00 EUR auf 50,00 bis 550,00 EUR. Die neue Mittelgebühr beträgt dann 300,00 EUR. Darüber hinaus wird auch hier die Währungsangabe von "EUR" in "EUR" umgewandelt.
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