Nach Erscheinen der 2. Aufl. im Kalenderjahr 2003 war eine Neuauflage 2011 unabdingbar. Soyka selbst formuliert, dass die Neuerungen eine aktuelle Auflage seines Handbuchs herausgefordert haben. Mit einem Tabellen-, Leitlinien- und Rechtsprechungsstand Oktober 2011 ist sein Werk bis heute auf aktuellem Stand und verarbeitet die seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes verkündeten wegweisenden Entscheidungen des BGH und des BVerfG so, dass der Anwender sie – vielleicht sogar erstmals – verstehen und praxisgerecht anwenden kann. Dabei orientiert sich der Autor an einer dem Praktiker in Kapitel A. (Grundsätze für die Berechnung des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts) in relativ knappen Ausführungen an die Hand gegebenen Struktur und Vorgehensweise bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts, bei deren konsequenter Einhaltung Fehler stets vermieden werden können. Grundlage für das von ihm für die Ehegattenunterhaltsberechnung erarbeitete "Stufenmodel" ist insbesondere die Entscheidung des BVerfG v. 25.1.2011. Das BVerfG hatte die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB entwickelte Rspr. zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der so genannten Dreiteilung als verfassungswidrig angesehen, insbesondere bestätigt, dass sich die Rspr. von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts gelöst und dies durch ein eigenes Modell ersetzt habe. Mit diesem Systemwechsel habe die Rechtsprechung die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung verletzt, was zu korrigieren sei.
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts geht der Autor zunächst von der Bedarfsstufe, und zwar gemessen am Lebensstandard, der dem der Ehe entspricht, aus. Anschließend daran erfolgt eine dahingehende Prüfung, ob und inwieweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte den sich auf der "ersten Stufe" ergebenden Bedarf nach der Trennung bzw. Scheidung allein sicherzustellen in der Lage ist (Bedürftigkeitsprüfung). Anknüpfungspunkt ist die Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, der nur dann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden darf, wenn sein eigener angemessener Unterhalt gewahrt ist. Daran schließt sich eine Angemessenheitsprüfung an, die auf die Ermittlung abzielt, inwieweit die den Ehegatten zur Verfügung stehenden Einkommen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Mit Erwägungen, inwieweit der berechnete Unterhalt zu kürzen ist (§§ 1579 BGB, 1578b BGB etc.), schließt die Unterhaltsberechnung. Kernstück seines Werks bildet das über 200 Seiten umfassende und den Schwerpunkt bildende Kapitel B.: Der Verfasser beleuchtet die Berechnung des Bedarfs. Dem Kenner der Materie erschließen sich insbesondere dort die jahrzehntelangen Erfahrungen und stets praxisgerechten Darstellungen des versierten Autors, der nahezu alle denkbaren praktischen Konstellationen unter Heranziehung aller in Betracht kommender Einkommensarten bearbeitet hat. Die Frage, wann und in welchem Umfang Verbindlichkeiten das Einkommen mindernd zu berücksichtigen sind, wird nicht etwa pauschal, vielmehr jede Fallkonstellation erfassend dargestellt, beantwortet und mit einer dem Einzelfall gerecht werdenden Argumentation anhand von Berechnungsbeispielen untermauert. Die sich anschließenden Kapitel C. und D. widmen sich der Bedürftigkeits- und Leistungsfähigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Rangverhältnisse auch im Mangelfall (Kapitel E.). Ein eigenes Kapitel (F.) über Familienunterhalt (§ 1360 BGB) komplementiert das Handbuch.
Der engagierte Praktiker aus Düsseldorf ist seit über 30 Jahren Richter, seit 1995 mit Familiensachen befasst, seit 2004 Vorsitzender des 7. Familiensenats, der u.a. inhaltlich auch für die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien des OLG Düsseldorf verantwortlich ist. Die sein Werk prägende Erfahrung gibt Soyka auch stilistisch überzeugend mit ausgeprägter Kompetenz an den familienrechtlichen Praktiker weiter.
Autor: Lotte Thiel
FAFamR Lotte Thiel, Koblenz