1. Im Rahmen der Beratungshilfe steht dem Anwalt auch Ersatz der Postentgeltpauschale und der Aktenversendungspauschale zu.
  2. Dass eine Ergebnisniederschrift der Tagung der Bezirksrevisoren im Außenverhältnis nicht bindet, sondern allein die Gesetzeslage maßgeblich ist, ist selbstverständlich.

AG Germersheim, Beschl. v. 2.3.2017 – 1 UR II 461/16

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