Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit dem Anwaltstag im Juni 2016 eine turnusmäßige Erhöhung der RVG-Gebühren zum Sommer 2018. Die Kernpunkte dieser Forderung lauten:

Inzwischen haben die Präsidien von BRAK und DAV den von den Fachgremien der beiden Spitzenverbände erarbeiteten gemeinsamen Forderungskatalog beschlossen. Das Papier wurde vom Präsidenten des DAV, Ulrich Schellenberg, zusammen mit dem Präsidenten der BRAK, Ekkehart Schäfer, am 16.4.2018 im Bundesjustizministerium in Berlin an die Bundesjustizministerin übergeben. Katarina Barley nahm den Forderungskatalog nicht nur entgegen, sondern sagte zu: Das Bundesjustizministerium wird die RVG-Forderungen sorgfältig prüfen. Frau Barley machte deutlich, dass es noch keine Absprache mit den Bundesländern gebe. Sie könne sich aber vorstellen, dass die "Einigkeit groß" sei, dass die Anwaltsgebühren angepasst werden müssen. Das Bundesjustizministerium hat auf der Fachebene bereits mit Vorarbeiten zu einer Anpassung des anwaltlichen Gebührenrechts begonnen.

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