Von Julian Dahn und Thomas Schmidt. 2. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 430 S., 44,00 EUR
In sozialrechtlichen Angelegenheiten gehen die Uhren anders. Nicht nur, dass hier abweichend vom Grundsatz des § 2 Abs. 1 RVG grds. nicht nach Wertgebühren, sondern nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird, hat sich das Problem der Vergütungsabrechnung hier eindeutig auf die Kostenerstattung und die PKH-Abrechnung verlagert. Im Gegensatz zu sonstigen Rechtsgebieten sind Vergütungsprozesse zwischen Anwalt und Mandat in Sozialsachen äußerst selten. Hier wird vielmehr ein "Stellvertreterkrieg" zwischen dem Anwalt und der erstattungspflichtigen Behörde oder der Landeskasse im Fall von Prozesskostenhilfe geführt. In Anbetracht der knappen Kassen ist es zwar einerseits verständlich, dass Behörden und Landeskasse einem Anwalt möglichst wenig Vergütung zahlen wollen; andererseits ist es aber kaum noch nachzuvollziehen, mit welchen abenteuerlichen, teilweise rechtsbeugenden Argumenten hier versucht wird, die berechtigten Vergütungsansprüche des Anwalts zu beschneiden. Wer als Anwalt regelmäßig in Sozialsachen tätig ist, kann ein Lied davon singen. Um hier für die Auseinandersetzung mit der Landeskasse und den Behörden hinreichend gewappnet zu sein, gibt das vorliegende Werk ein äußerst wertvolles Hilfsmittel. Die Darstellung der Vergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist bisher einzigartig. Es enthält eine vollständige Darstellung sämtlicher Gebührentatbestände sowie eine ausführliche Anleitung zur Bestimmung der jeweiligen Rahmengebühren mit entsprechenden Nachweisen zur Rechtsprechung. Zahlreiche Berechnungsbeispiele erhöhen das Verständnis. Zudem geben die Verfasser auch wertvolle Praxistipps. So weisen sie z.B. zu der Streitfrage, ob in einem sozialgerichtlichen Verfahren ein einfacher schriftlicher Vergleich mit der Behörde ausreicht oder ob der Vergleich vor Gericht geschlossen, zumindest bei Gericht geklärt worden sein muss, daraufhin, dass der Anwalt in Anbetracht der strittigen Rechtslage den sichersten Weg gehen und immer auf einer gerichtlichen Feststellung und Protokollierung bestehen sollte. Dies ist zwar betriebs- und volkswirtschaftlicher Unsinn, wird aber von den Gerichten so gewünscht. Das Buch ist für den Sozialarbeiter unter den Anwälten ein Muss. Erst recht liefert das Werk für den Anwalt, der sich nur gelegentlich mit sozialrechtlichen Angelegenheiten befassen muss und sich daher im sozialen Vergütungsrecht nicht auskennt, eine wertvolle Hilfe.
Autor: Norbert Schneider
Norbert Schneider
AGS 6/2018, S. IV