Gegen isoliert anfechtbare Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen ist als Rechtsmittel die sofortige Beschwerde statthaft. Abweichend von den anderen Familiensachen ist damit für das erstinstanzliche Gericht die Möglichkeit der Abhilfe eröffnet. Es hat daher die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde zu prüfen und über die Abhilfe zu entscheiden, bevor es die Sache dem Beschwerdegericht vorlegt.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.5.2015 – 14 WF 83/15

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