Auch in den Jahren 2015 und 2016 bleiben die Debatten um die Beratungshilfe nicht aus. Durch die Reform scheint nur anfänglich "Ruhe" eingekehrt zu sein. Auch die Neuregelungen bieten genügend Streitpotential und Punkte, die einer Auslegung und damit gerichtlicher Auseinandersetzungen zugänglich sind. Ob das vom Gesetzgeber Erhoffte eintreten wird – nämlich eine Klarheit und Transparenz sowie sinkende Kosten – bleibt abzuwarten. Bereits jetzt zeigt sich: die Rechtslage bleibt uneinheitlich und die Zahlen gehen kaum zurück.

Autor: Dipl.-Rpfleger FH Stefan Lissner, Konstanz

AGS, S. 371 - 381

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