Herausgegeben von Klaus Schnitzler. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLIV, 1.959 S., 179,00 EUR

Aus der Münchener Anwaltshandbuch-Reihe liegt nunmehr die 5. Aufl. zum Familienrecht vor. Das Autorenteam ist zum Teil neu zusammengesetzt worden, was dem Werk aber keinen Abbruch tut.

Dargestellt wird eingangs das familienrechtliche Mandatsverhältnis einschließlich berufsrechtlicher Fragen, Haftungsfragen und sonstiger Fragen, die sich zu Beginn eines familienrechtlichen Mandats stellen, aber häufig nicht beachtet werden, was später zu Streitigkeiten mit dem (ehemaligen) Mandant führt. Gerade in Familiensachen kommen Anwaltswechsel häufig vor. Daher sollte sich der Anwalt durchaus die Zeit nehmen, dieses Kapitel einmal zu verinnerlichen.

Im Folgenden werden die speziellen Familiensachen behandelt. Der umfangreichste Teil ist dabei dem Unterhaltsrecht gewidmet (über 700 Seiten). Es folgen sodann elterliche Sorge und Umgangsrecht, Gewaltschutz, Ehewohnung und Haushalt sowie Zugewinnausgleich. Der Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts ist ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso dem Versorgungsausgleich.

Des Weiteren finden sich Ausführungen und Vorlagen zu Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen. Auch auf begleitende erbrechtliche Maßnahmen anlässlich des Scheidungsverfahrens wird eingegangen. Berücksichtigung findet ferner die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft. Das Abstammungsrecht kommt auch nicht zu kurz.

Wie es sich für ein umfassendes Handbuch gehört, werden auch Nebengebiete wie Versicherungsrecht und Steuerrecht behandelt.

Ein weiteres umfassendes Kapitel ist dem Verfahrensrecht gewidmet. Gerade hier ergeben sich in der Praxis nicht nur für Anwälte, sondern auch für Richter häufig Probleme. Daher gehört es zum Grundlagenwissen eines Familienrechtsanwalts, sich in den Untiefen des FamFG auszukennen. Hier werden sämtliche Verfahrenskonstellationen behandelt.

Nicht fehlen darf selbstverständlich das Kosten- und Vergütungsrecht.

Zum Abschluss findet sich dann noch ein Kapitel zum Internationalen Familienrecht.

In seiner Fülle lässt dieses umfassende Handbuch keine Frage offen und ist nicht nur dem Fachanwalt, sondern auch dem Allgemeinanwalt dringend zu empfehlen.

AGS, S. III

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