Berechnung des Akkordlohns
Die Normalleistung soll 10 Stück/Stunde betragen. Es ergibt sich also eine Vorgabezeit von 6 Minuten pro Stück.
Der tarifliche Stundenlohn soll 20 EUR, der Akkordzuschlag 20 % ausmachen. Der Akkordrichtsatz beträgt somit 24 EUR (20 EUR tariflicher Stundenlohn zzgl. 20 % = 24 EUR). Der Geldfaktor liegt im Beispiel bei 0,40 EUR/Minute (Akkordrichtsatz 24 EUR : 60 min. = 0,40 EUR). Der Stückgeldsatz beträgt 2,40 EUR (Akkordrichtsatz 24 EUR : Normalleistung 10 Stück = 2,40 EUR).
Der Arbeitnehmer hat tatsächlich 13 Stücke angefertigt.
Sein Zeitakkordlohn liegt bei 31,20 EUR (Vorgabezeit 6 x Geldfaktor 0,40 EUR x 13 = 31,20 EUR).
Sein Stückgeldlohn beträgt ebenfalls 31,20 EUR (Stückgeldsatz 2,40 EUR x Istleistung 13 = 31,20 EUR).