Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 AGG wahrnehmen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Antidiskriminierungsverbände

  • Vereine, die sich spezifisch für Rechte von Frauen einsetzen.
  • Vereine, die sich für die besonderen Interessen älterer Menschen, für Menschen mit Behinderungen oder für gleichgeschlechtliche Lebensweisen engagieren.

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