Amtsniederlegung

Die Amtsniederlegung: Insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grunds grundsätzlich möglich
Auswirkungen auf den Vertrag: In aller Regel liegt in der Amtsniederlegung auch die Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund
Resthonoraransprüche: Prüfen, ob die Amtsniederlegung berechtigt ist
Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft: Soweit kein wichtiger Grund vorliegt und Kündigung zur Unzeit erfolgt
Verwaltungsbeirat: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden zur Verwalterbestellung

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