1Voraussetzung für eine Zuweisung ist, dass angediente Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. 2Bei der Zuweisung sind daher insbesondere
1. |
der Grundsatz der Inlandsbeseitigung und der gebietsbezogenen Beseitigung, |
2. |
der Grundsatz der ortsnahen Beseitigung und |
3. |
die verbindlichen Festlegungen im Abfallwirtschaftsplan |
zu beachten.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen