Herrn/Frau _________
(Name, Anschrift)
Sehr verehrte Frau/Sehr geehrter Herr __________
beigefügt übersende ich Ihnen eine Kopie des Schreibens des Rechtsanwalts _________ vom __________.
Danach verlangt die Gegenseite von Ihnen Auskunft über den Bestand Ihres Anfangs- und Ihres Endvermögens sowie Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung. Nach § 1379 BGB sind Sie zur Erteilung dieser Auskünfte gesetzlich verpflichtet. Auch Ihr Ehegatte ist auf Verlangen natürlich verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Ich werde dies zu gegebener Zeit veranlassen.
Damit ich die Auskunft für Sie erteilen kann, benötige ich Angaben über Ihr Anfangs- und Endvermögen sowie über Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung.
Anfangsvermögen ist die Summe der Vermögenswerte abzgl. der Verbindlichkeiten, die Sie am Tag der standesamtlichen Eheschließung besessen haben. Dies kann auch ein negativer Wert sein. Was alles unter den Vermögensbegriff fällt, ergibt sich aus der beigefügten Liste der möglichen Vermögenswerte. Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese Liste nicht abschließend ist, sondern nur die regelmäßig anfallenden Vermögenswerte umfasst. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gegenstand zu berücksichtigen ist, fragen Sie bitte nach.
Wenn Sie während der Ehezeit
- Vermögen im Wege der Erbfolge
- oder als Schenkung
- oder in Ansehung eines künftigen Erbrechts
erhalten haben, nehmen Sie diese Vermögenswerte bitte ebenfalls in die Auflistung Ihres Anfangsvermögens auf. Teilen Sie mir zu diesen Vermögenswerten bitte mit, an welchem Datum Sie diese erhalten haben.
Es ist erforderlich, dass Sie mir zusammen mit der Auflistung Ihres Vermögens Nachweise und Belege bzgl. der einzelnen Vermögenswerte zukommen lassen (also bspw. Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge, Wertgutachten etc.).
Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung ist die Summe der Vermögenswerte abzgl. der Verbindlichkeiten, die Sie am Stichtag, dem Tag der offiziellen Trennung, also dem…, besessen haben. Bei der Auflistung dieser Vermögenswerte beachten Sie bitte ebenfalls die beigefügte Liste. Denken Sie bitte insbesondere daran, auch Ihre zum o.g. Stichtag bestehenden Verbindlichkeiten in die Auflistung aufzunehmen.
Endvermögen ist die Summe der Vermögenswerte abzgl. der Verbindlichkeiten, die Sie am Stichtag, dem Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, also den…, besessen haben. Für die Auflistung der Vermögenswerte und die bestehenden Verbindlichkeiten gilt das oben Gesagte.
Übersenden Sie mir bitte Ihre Auflistungen des Anfangs-, Trennungs- und Endvermögens nebst entsprechender Belege. Sollten sich bei der Erstellung der Auflistungen Fragen ergeben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Rücksprache mit mir.
Solche Gegenstände, die zum ehelichen Hausrat gehört haben (also insbesondere die während der Ehe angeschafften Einrichtungsgegenstände), brauchen nicht in die Listen aufgenommen zu werden. Etwas anderes gilt für solche Hausratsgegenstände, die Sie vor der Ehe bereits besessen oder nach der Trennung angeschafft haben. Diese sind in die Listen aufzunehmen. Bei Zweifelsfällen fragen Sie bitte nach.
Bei der Erstellung der Auskünfte zum Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen können Sie sich an dem beigefügten Muster Auskunftserteilung Zugewinnausgleich orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Anlagen:
Liste der Vermögenswerte
Muster Auskunftserteilung Zugewinnausgleich
Liste möglicher Vermögenswerte |
- Eigentum oder Miteigentum an Immobilien jedweder Art im In- und/oder Ausland mit Angaben über Größe, Lage und Art der Bebauung sowie Nutzungsart und Grundbuchbezeichnungen, also Angaben zu bebauten und unbebauten Grundstücken, Erbbaurechten, Eigentumswohnung und sonstigen dinglichen oder schuldrechtlichen Nutzungs- und Wohnrechten,
- grundstücksgleiche Rechte und Rechte an Grundstücken (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Reallast, Grundpfandrechte mit Mitteilung des Gebäudewertes, Ertragswertes und der jeweiligen Restlaufzeiten),
- Bargeld,
- Kapital- und Wertpapiervermögen (Bestand mit Nominalwert bzw. Kurswert im In- und/oder Ausland zum Stichtag, Depot-Kontoauszüge zum Stichtag),
- private Bank- und Sparguthaben im In- und/oder Ausland (Kontoauszug zum Stichtag, Sparbücher)
- Bausparguthaben (Bausparvertrag, Kontoauszug zum Stichtag)
- Beteiligungen an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften sowie sonstigen Unternehmen, mit Vorlage der Gesellschaftsverträge einschließlich Nachträgen, Bilanzen für die zurückliegenden 5 Jahre und Kapitalkonten stichtagsbezogen,
- Lebensversicherungen (Fortführungswerte; alle Angaben zum Versicherungsvertrag wie Vertragsabschluss, Versicherungssumme und Prämienhöhe, entsprechende Auskünfte erteilen die Versicherungen stichtagsbezogen),
- Direktversicherungen des Arbeitgebers (Fortführungswerte; alle Angaben zum Versicherungsvertrag wie Vertragsabschluss, Versicherungssumme und Prämienhöhe, entsprechende Auskünfte erteilen die Versicherungen stichtagsbezogen),
- Forderungen gegenüber Dritten, z. B. ...