Versicherung |
Versicherungsbedingungen |
Leistungsangebot |
Kostenübernahme |
Advocard (Stand 2021) |
Advocard-360° – Privat |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft |
Übernahme der Kosten für Rat oder Auskunft in erbrechtlichen Angelegenheiten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts, sofern diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Besteht ein solcher Zusammenhang, trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr nach dem VV RVG, zuzüglich Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.000 EUR insgesamt. |
Allianz (Stand 2021) |
Rechtsschutz-versicherung Premium |
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Zusätzliche Vorsorgeleistungen enthalten |
Beratung und Vertretung bis 1.000 EUR bei Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. |
ARAG (Stand 2021) |
Komfort |
Beratungs-Rechtsschutz zur Testamentserstellung Erb-Rechtsschutz |
Übernahme der Kosten von bis zu 250 EUR für ein Beratungsgespräch zur Patientenverfügung mit einem Rechtsanwalt oder Änderung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. |
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Premium |
Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung von Patientenverfügungen |
Bis zu 1000 EUR. |
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Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments |
Je Vertragsdauer bis zu 500 EUR. |
Auxilia (Stand 2021) |
Privat-Rechtsschutz |
Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Übernahme der Kosten für Rat oder Auskunft in erbrechtlichen Angelegenheiten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts, sofern diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Anstelle der Kosten für Rat und Auskunft werden die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation übernommen. Die Kosten werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet, sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über Rat oder Auskunft hinausgeht, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht in ursächlichem Zusammenhang mit einer Trennung, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, rechtlichen Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB oder damit verbundenen Regelungen steht und ein deutsches Gericht gesetzlich zuständig ist. |
Concordia (Stand 2021) |
Sorglos Rechtsschutz |
Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament |
Notarkosten bis 750 EUR während der Vertragslaufzeit werden übernommen. |
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Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Übernahme bis 750 EUR, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung. |
D.A.S. (Stand 2021) |
Start Rechtsschutz Privat |
Beratungs-Rechtsschutz mit Expertenmeinung |
Bereitstellung der Formulare, auf deren Basis die versicherten Personen eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung (Vorsorgeverfügung) erstellen können. Übernahme rechtlicher Beratungskosten, Beratung durch Juristen und spezialisierte Partneranwälte in Österreich. Die Vergütung des vermittelten Rechtsanwalts für alle Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von 500 EUR wird übernommen. |
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Premium Rechtsschutz (KT 2012 RS SE) |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwalts in lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Im Falle der Beratung durch einen ausländischen Rechtsanwalt wird die Vergütung bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn diese nach dem RVG ermittelt würde, übernommen. Versicherungsschutz besteht auch für eine über das erste Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit; wobei die Kosten bis zu 1.000 EUR übernommen werden. |
HUK-COBURG (Stand 2021) |
Privatrechtsschutz |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Beratung nach veränderter Rechtslage, z.B. Tod des Erblassers, in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts. |
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Rechtsschutz Plus |
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Versichert ist damit eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bis 1.000 EUR. |
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht |
Ein Beratungsgespräch für die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert bis 250 EUR, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung. |
Roland (Stand 2021) |
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Nichtselbstständige |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Übernahme der Kosten für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in erbrechtlichen Angelegenheiten. |
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Erbrecht bis 1.250 EUR/Fall. |