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Krankheiten, Mängel |
Eignung oder bedingte Eignung |
Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter Eignung |
Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T |
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF |
Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T |
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF |
1. |
Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6 |
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2. |
hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), ein- oder beidseitig sowie Gehörlosigkeit, ein- oder beidseitig |
ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen |
ja, wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen |
– |
Fachärztliche Eignungsuntersuchung. Regelmäßige ärztliche Kontrollen. Vorherige Bewährung von drei Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B. Bei Vorliegen einer hochgradigen Hörstörung muss – soweit möglich – die Versorgung und das Tragen einer adäquaten Hörhilfe nach dem aktuellen Stand der medizinischtechnisch und audiologischtechnischen Kenntnisse erfolgen. |
3. |
Bewegungsbehinderungen |
ja |
ja |
ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat. |
4. |
Herz- und Gefäßkrankheiten |
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4.1 |
Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit |
nein |
nein |
– |
– |
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▪ |
nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher |
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ja |
ausnahmsweise ja |
regelmäßige Kontrollen |
regelmäßige Kontrollen |
4.2 |
Hypertonie (zu hoher Blutdruck) |
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4.2.1 |
Erhöhter Blutdruck mit zerebraler Symptomatik und/oder Sehstörungen |
nein |
nein |
– |
– |
4.2.2 |
Blutdruckwerte >180 mmHg systolisch und/oder >110 mmHg diastolisch |
In der Regel ja |
Einzelfallentscheidung |
Nachuntersuchungen |
Nachuntersuchungen |
4.3 |
Hypotonie (zu niedriger Blutdruck) |
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4.3.1 |
In der Regel kein Krankheitswert |
ja |
ja |
– |
– |
4.3.2 |
selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewusstseinsstörungen |
ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind |
ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind |
– |
– |
4.4 |
Akutes Koronarsyndrom (Herzinfarkt) |
ja bei komplikationslosem Verlauf |
Fahreignung kann sechs Wochen nach dem Ereignis gegeben sein |
Kardiologische Untersuchung |
Kardiologische Untersuchung |
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▪ |
EF ≤ 35 Prozent oder akute dekompensierte Herzinsuffizienz im Rahmen eines akuten Herzinfarktes |
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Fahreignung kann vier Wochen nach dem Ereignis gegeben sein |
In der Regel nein |
Kardiologische Untersuchung |
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4.5 |
Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen |
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regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nachuntersuchung in individuell zu bestimmenden Fristen. Eventuell Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen |
jährlich kardiologische Kontrolluntersuchungen |
NYHA I (Herzerkrankung ohne körperliche Limitation) |
ja |
ja, wenn EF >35 Prozent |
jährlich kardiologische Kontrolluntersuchungen |
NYHA II (leichte Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit) |
ja |
ja, wenn EF >35 Prozent |
NYHA III (Beschwerden bei geringer körperlicher Belastung) |
ja (wenn stabil) |
nein |
NYHA IV (Beschwerden in Ruhe) |
nein |
nein |
4.6 |
Periphere arterielle Verschlusskrankheit |
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Kardiologische Untersuchung |
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nein |
nein |
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Fahreignung nach 24 Stunden |
Fahreignung nach einer Woche |
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Fahreignung nach einer Woche |
Fahreignung nach vier Wochen |
Aortenaneurysma, asymptomatisch |
Keine Einschränkung |
Keine Einschränkung bei einem Aortendurchmesser bis 5,5 cm. Keine Fahreignung bei einem Aortendurchmesser >5,5 cm. |
5. |
Diab... |