Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226).
1. | Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
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2. | Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:
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3. | Bei Abgabe einer Urinabgabe können als Alternative zur Sichtkontrolle auch dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Verfahren zur eindeutigen Zuordnung des Urins zu der zu untersuchenden Person verwendet werden. | ||||||||||||||
4. | Die medizinisch-psychologische Untersuchung kann unter Hinzuziehung eines beeidigten oder öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers, der von der Begutachtungsstelle für Fahreignung bestellt wird, durchgeführt werden. Die Kosten trägt die zu untersuchende Person. | ||||||||||||||
5. | Wer
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