Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
I. Allgemeiner Führerschein
1. | Vorbemerkungen Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten. |
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2. | Beschreibung des Führerscheins | ||||||||||||||||||||||||||
2.1 | Seite 1 (Vorderseite) Seite 1 enthält:
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2.2 | Seite 2 (Rückseite) | ||||||||||||||||||||||||||
Seite 2 enthält:
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3. | Muster des Führerscheins (Muster 1) |
II. Muster des Dienstführerscheins der Bundeswehr (Muster 2)
Farbe: hellgrau; dreifach gefaltet, Breite 4 x 74 mm, Höhe 105 mm; Typdruck
III. Muster des Dienstführerscheins der Bundespolizei und der Polizei (Muster 3)
Material: Neobond – 200 g/m2
IV. Muster für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Muster 4)
Farbe: hellgelb; Breite 74 mm, Höhe 105 mm; Typendruck; vierseitig
Vorbemerkungen
1. | Anstelle der Streichung der nicht zutreffenden Berechtigungen können die zutreffenden Berechtigungen allein eingetragen werden; dann entfällt der Hinweis "*) Nichtzutreffendes streichen". |
2. | Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern. |
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