Rz. 181

Auch das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerungsverfahren) ist kostenfrei, aber auslagenpflichtig, so dass gegebenenfalls Zustellungskosten anfallen können.

 

Rz. 182

Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 66 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 5502 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 5502 KV GKG). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei.

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