Rz. 120

Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 66 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1912 KV FamGKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1912 KV FamGKG). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei.

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