Rz. 226

In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass die Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen. Denn bei Ermittlung des Unternehmenswerts anhand des Ertragswertverfahrens oder der DCF-Methode ergeben sich hier oftmals rechnerische Werte, die von der Realität weit entfernt sind und häufig sogar ein Vielfaches der am Markt tatsächlich festzustellenden Verkaufspreise (für in etwa vergleichbare Unternehmen) ausmachen.[243]

 

Rz. 227

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kommen insb. der oftmals fehlenden Trennung von Management und Unternehmenseigentum,[244] der teilweise unklaren Trennung von Betriebs- und Privatvermögen[245] und Besonderheiten bei der Unternehmensfinanzierung bzw. Eigenkapitalausstattung[246] besondere Bedeutung zu.

[243] Then Berg, WPg 1985, 171; Piltz, S. 50.
[244] IDW S 1, Tz 154, FN-IDW 2008, 271, 289.
[245] Behringer, S. 158.
[246] IDW S 1, Tz 158, FN-IDW 2008, 271, 290.

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