Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

 
Ein- und Zweifamilienhäuser 70 Jahre
Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser 70 Jahre
Wohnungseigentum 70 Jahre
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke:    
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) 70 Jahre
Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude 70 Jahre
Bürogebäude/Verwaltungsgebäude 60 Jahre
Banken und ähnliche Geschäftshäuser 60 Jahre
Einzelgaragen/Mehrfachgaragen 60 Jahre
Kindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen 50 Jahre
Wohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime 50 Jahre
Kauf-/Warenhäuser 50 Jahre
Krankenhäuser, Tageskliniken, Ärztehäuser 40 Jahre
Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime 40 Jahre
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen 40 Jahre
Sport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder 40 Jahre
Tief-, Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports 40 Jahre
Betriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude 40 Jahre
Lager-/Versandgebäude 40 Jahre
Verbrauchermärkte, Autohäuser 30 Jahre
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, u. Ä. 30 Jahre

Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.

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