1. Verordnung

 

Rz. 22

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat von der Ermächtigungsgrundlage des § 11 BerHG Gebrauch gemacht und eine Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) erlassen, die am 9.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Bereich der Beratungshilfe besteht ein Formularzwang für den Antrag des Rechtsuchenden auf Bewilligung von Beratungshilfe sowie für den Antrag der Beratungsperson auf Festsetzung der Vergütung.

2. Antrag auf Festsetzung der Vergütung

 

Rz. 23

Für den Antrag auf Vergütungsfestsetzung (§ 55) besteht gem. § 1 Nr. 2 BerHFV Formularzwang. Es ist dann das in der Anlage 2 der BerHFV bestimmte Formular zu verwenden.

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