Die Europäische Kommission hat Anfang April Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgestellt. Dabei hat sie fünf Bereiche benannt, in denen das System ihrer Ansicht nach der Verbesserung bedarf. Ziel ist es, Asylbewerber künftig fairer auf die Mitgliedstaaten zu verteilen und europaweit gleiche Bedingungen für Asylbewerber zu schaffen. Zudem legte die Kommission eine Strategie für eine besser gesteuerte legale Zuwanderung vor. Die von der Kommission als vordringlich betrachteten fünf Bereiche sind:

  • die Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel;
  • eine Verminderung des "Asylshoppings", d.h. Beseitigung von Anreizen, Asyl vor allem in einigen wenigen Mitgliedstaaten zu suchen;
  • die Verhinderung von "Sekundärbewegungen" innerhalb der EU;
  • ein neues Mandat für die EU-Asylagentur, die eine stärkere operative Rolle spielen soll;
  • die Stärkung des Eurodac-Systems, etwa im Hinblick auf eine bessere Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder die Erleichterung von Rückführungen.

Konkrete Gesetzgebungsvorhaben sollen im Juni und Juli vorgestellt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Vorstoß der EU-Kommission bereits begrüßt und zur Eile gemahnt. Kernpunkt der Diskussion, so Bundesinnenminister de Maizière, werde der neue Verteilungsmechanismus sein. Hier müssten die Mitgliedstaaten aufeinander zugehen, um eine tragfähige Europäische Lösung zu entwickeln.

[Quellen: EU-Kommission/BMI]

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