Im Jahr 2014 haben 441.719 Kinder in Deutschland Unterhaltsvorschuss bezogen. Dies hat die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontoabrufverfahrens nach § 6 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) mitgeteilt (BT-Drucks 18/7700). Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss beliefen sich nach Regierungsangaben auf rund 843 Mio. EUR, von denen 281 Mio. EUR auf den Bund entfielen. Zwei Drittel der Kosten werden von Ländern und Kommunen getragen. Die Rückgriffsquote auf die Unterhaltsforderungen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil habe bei 23 % gelegen, dabei seien Einnahmen von 192 Mio. EUR erzielt worden. Die Quote habe sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, 2010 habe sie noch bei lediglich 18 % gelegen, bei Einnahmen von 165 Mio. EUR.

Die kontinuierliche und langfristige Verbesserung des Rückgriffs nach § 7 Abs. 1 UVG ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Denn der Rückgriff erfolge aus "erheblichen haushälterischen Gründen". Er diene aber auch der Unterstützung der alleinerziehenden Elternteile und ihrer Kinder. Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Rückgriffs sei den Unterhaltsvorschussstellen mit der im Jahr 2013 eingeführten Möglichkeit des Kontenabrufverfahrens an die Hand gegeben worden, wie es in ähnlicher Weise bereits für Leistungen nach dem SGB bestanden habe. Die Bundesregierung bestätigte, dass die Unterhaltsvorschussstellen mit dem neuen Kontoabrufverfahren eine hohe Zahl von "Treffern" erreicht haben, also oft eine Kontonummer des Unterhaltsschuldners gefunden wurde, die vorher nicht bekannt war. Aus den Unterhaltsvorschussstellen, so die Regierung, werde berichtet, dass bereits ein Hinweis auf das Kontenabrufverfahren die Kooperations- und die Zahlungsbereitschaft der unterhaltspflichtigen Elternteile gefördert habe; auch hätten die Stellen von vermehrten freiwilligen Unterhaltszahlungen berichtet.

[Quelle: Bundesregierung]

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