Kaum noch Zuwachs bei den Anwaltszahlen
Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 1.1.2016 insgesamt 164.864 Mitglieder und damit 300 Mitglieder mehr als im Vorjahr, davon 163.779 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 163.545), 764 RA-GmbHs und 23 RA-AGs.
Der Zuwachs der Anwaltschaft beträgt damit nur noch 0,17 %. Lediglich elf Kammern weisen ein Wachstum der Mitgliederzahlen auf, davon nur eine Kammer von über 1 % (Berlin). In 15 Kammern hat die Mitgliederzahl abgenommen; die meisten Mitglieder verloren haben die Kammern Thüringen und Tübingen (minus 1,7 bzw. minus 1,3 %).
[Quelle: BRAK]
Neue Hinweispflicht für Rechtsanwälte
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf hingewiesen, dass auch für Rechtsanwälte aufgrund der europäischen und deutschen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten bestehen. Über diese Neuregelungen hatten wir mehrfach berichtet (vgl. zuletzt ZAP Gesetzgebungsreport 6/2016, S. 276 f.; ZAP Anwaltsmagazin 8/2016, S. 394). Danach können Verbraucher künftig auf ein europaweit flächendeckendes Schlichtungsangebot zugreifen. Auf die Hinweispflicht von Onlineshop-Betreibern wurde an dieser Stelle bereits hingewiesen (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 3/2016, S. 106).
Die BRAK macht nun darauf aufmerksam, dass auch Rechtsanwälte verpflichtet sind, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzusehen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Ausführliche Informationen zu den Hinweispflichten sowie weitere Informationen rund um die alternative Verbraucherstreitbeilegung gibt die BRAK auf ihrer Homepage: www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2016/infolatt_aussergerichtliche-streitbeilegung.pdf .
[Quelle: BRAK]
Aktionsplan gegen Steuervermeidung und Geldwäsche
Nach der Aufdeckung anonymer Briefkastenfirmen in Panama hat Bundesfinanzminister Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan zur Eindämmung von Steuerbetrug und Geldwäsche vorgelegt. Dieser sieht insbesondere eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden sowie mehr Transparenz im Hinblick auf die Besitzer von Briefkastenfirmen vor.
Schon in der Vergangenheit, so der Bundesfinanzminister, sei deutlich geworden, dass Lücken in der steuerrechtlichen Abstimmung zwischen Staaten umfassend und teils mit krimineller Energie genutzt würden. Auch aufgrund der nachdrücklichen Initiative Deutschlands seien zuletzt erhebliche Fortschritte sowohl im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug als auch im Kampf gegen legale, aber unfaire Steuergestaltungen erzielt worden: Fast 100 Staaten würden sich zu dem auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 vereinbarten neuen Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten bekennen. Die jüngsten Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama verdeutlichten aber die Notwendigkeit, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten. Deshalb schlägt der Bundesfinanzminister insbesondere folgende weitergehende Maßnahmen vor:
- die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen "schwarzen Listen";
- eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden, insbesondere beim Informationsaustausch;
- die Schaffung eines weltweiten Registers der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen;
- die strafrechtliche Sanktionierung von Unterstützungsleistungen für Steuerhinterzieher durch Banken;
- die Verschärfung von Verwaltungssanktionen gegen Unternehmen, da sich die strafrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten oftmals mangels Beweisbarkeit eines persönlichen Verschuldens als wenig effektiv erwiesen hat;
- eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Steuerdelikte;
- die Verschärfung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland;
- schließlich sollen Panama und die übrigen "Steueroasen" zur Kooperation beim internationalen Datenaustausch bewegt werden.
Schäuble drohte denjenigen Steueroasen, die nicht kooperieren wollen, an, bestimmte dort getätigte Geschäfte ächten zu wollen. Es dürfe sich für solche Staaten nicht mehr lohnen, "dem Schwarzgeld eine Heimat zu bieten". Die deutschen Banken haben sich bereits hinter die Pläne des Bundesfinanzministers gestellt. Auf der Pressekonferenz des Bundesverbands deutscher Banken Anfang April sagte ihr Präsident Hans-Walter Peters, Steuerhinterziehung und Geldwäsche könnten nicht toleriert werden. Inzwischen würden Neu- und Bestandskunden vollständig im Hinblick auf die Frage des wirtschaftlich Berechtigten und der ordnungsgemäßen Versteuerung der Gelder von den Banken überprüft.
[Quelle: BMF]
Europäisches Asylsystem soll reformiert werden
Die Europäische Kommission hat Anfang April Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgestellt. Dabei hat sie fünf Bereiche benannt, in denen das System ihrer Ansicht nach der Verbesserung bedarf. Ziel ist es, Asylbewerber künftig fairer auf die Mitgliedstaaten zu verteilen und europaweit gleiche Bedingungen für Asylbewerber zu schaffen. Zudem legte die Kommission eine Strategie für eine besser gesteuerte legale Zuwanderung vor. Die von der Kommission als vordringlich betrachteten fünf Bereic...