Überblick

Unter Arbeitgeberhaftung wird üblicherweise die Haftung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern seines Unternehmens verstanden. Grundsätzlich richtet sich die Haftung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden weitgehend eingeschränkt. Bei Sachschäden von Arbeitnehmern kommt hingegen auch eine verschuldensunabhängige Haftung in Betracht, wenn sich besondere Risiken verwirklichen, die vom Arbeitgeber zu tragen sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsregelungen finden sich in §§ 241 ff. BGB. Der Haftungsausschluss für Personenschäden ist in § 104 SGB VII geregelt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachschäden kommt nach § 670 BGB in Betracht.

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