Abschließend sollten auch noch die Modalitäten der Beendigung des Überlassungsvertrages einer vertraglichen Regelung zugeführt werden. Eine solche könnte folgendermaßen lauten:

Zitat

Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen (oder: von einem Monat zum Monatsende) zu kündigen.

Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit; die Parteien des Überlassungsvertrags können hier also einvernehmlich jede beliebige Kündigungsfrist festlegen, soweit die berechtigten Interessen des Leiharbeitnehmers hierdurch nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

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