Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während einer Zeit, für die dem Arbeitslosen eine andere, grundsätzlich den Lebensunterhalt sichernde Sozialleistung zuerkannt ist. Hierzu gehören z. B. das Krankengeld und vergleichbare Leistungen, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Altersrente und dieser vergleichbaren Leistungen. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Altersrente als Teilrente zuerkannt ist. In diesem Fall kann Arbeitslosengeld bis zu 3 Monate neben einer solchen Teilrente bezogen werden.[1] Anschließend muss der Arbeitslose sich jedoch entscheiden, ob er auf die Teilrente verzichtet[2] und das Arbeitslosengeld weiterbeziehen will, oder ob er eine Vollrente wegen Alters in Anspruch nimmt, die zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führt.

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