Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Begriff "pünktlich" in einem Zeugnis
Orientierungssatz
1. Bestätigt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis "Pünktlichkeit", so bedeutet dies ohne Hinzukommen weiterer einschlägiger Formulierungen im Wortlaut des Zeugnisses nicht "Überpünktlichkeit" iS einer negativen Aussage. Der Arbeitnehmer hat demgemäß keinen Anspruch darauf, daß das Wort "pünktlich" aus dem Zeugnis entfernt wird.
2. Bei der Beurteilung eines Arbeitszeugnisses kommt es auf den objektiven Aussagegehalt an. Was sich der Verfasser des Zeugnisses dabei gedacht hat, ist unerheblich.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443246 |
JurBüro 1992, 593 (S1) |
NZA 1992, 799 |
NZA 1992, 799-800 (ST1-2) |
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