Leitsatz (redaktionell)
Kein Lohnanspruch für gemäß Betriebsvereinbarung ausgefallene Arbeitszeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Kein Lohnanspruch für ausgefallene Arbeitszeit während der Kur, für die Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß zum Übergangsgeld nicht besteht.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442643 |
DB 1969, 842 (LT1) |
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