Leitsatz (redaktionell)
Bei der Zahlung von Konkursausfallgeld entsteht kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen, mit der Folge, daß weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Lohnsteuer abführen müssen.
Normenkette
EStG § 38; EStG 1977 § 38; EStG § 3 Nr. 2; AFG § 141m Abs. 1; EStG 1977 § 3 Nr. 2; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 446164 |
KTS 1978, 186-188 (LT1) |
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