Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeiter, der dem Arbeitgeber nicht mitteilt, daß er krank und arbeitsunfähig ist, kann von dem Arbeitgeber keinen Zuschuß zu den Leistungen aus der Sozialversicherung im Krankheitsfalle fordern.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 444636 |
BB 1967, 1173 |
BB 1967, 286 (LT1) |
DB 1967, 514 (LT1) |
MuA 1968, 28 (L) |
PERSONAL 1968, 122 (L) |
ZfS 1967, 144 (L) |
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