Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Zahlungsaufforderung
Leitsatz (redaktionell)
Die Kosten einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung sind nur dann vom Schuldner als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs des Anwaltsschreibens eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels (Urteil oder Vergleich) vorliegt.
Normenkette
ZPO § 788; BRAGO § 57
Fundstellen
ARST 1991, 19 (L1) |
JurBüro 1990, 1521 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen