Entscheidungsstichwort (Thema)

Dosenmahlzeiten für Heilsarmee

 

Orientierungssatz

1. Einem Mitarbeiter der Lufthansa Service-Gesellschaft, der Lebensmittel seiner Firma von der Vernichtung gerettet und der Heilsarmee übergeben hatte, darf nicht außerordentlich gekündigt werden. Dem Arbeitgeber ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, während der Arbeitnehmer aus uneigennützigen, durchaus würdigen Motiven gehandelt hat.

2. Berufung ist unter dem Aktenzeichen 5 Sa 652/95 beim LArbG Düsseldorf eingelegt.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1

 

Fundstellen

BB 1995, 1698

BB 1995, 1698 (S1)

ArbuR 1995, 193 (T)

ArbuR 1995, 334-335 (ST1)

Bibliothek, BAG (T)

AUR 2010, 221

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