Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeugnisinhalt
Leitsatz (redaktionell)
Krankheitsbedingte Fehlzeiten darf der Arbeitgeber nicht in das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis aufnehmen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eineinhalbjährige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung vorgelegen hatte.
Orientierungssatz
Das beim LArbG Frankfurt/Main unter dem Az: 12 Sa 709/91 eingelegte Berufungsverfahren wurde durch Vergleich vom 21.11.1991 erledigt.
Normenkette
Fundstellen
DB 1991, 2448 (L1) |
DStR 1991, 1503 (T) |
DStR 1993, 1035 (S1) |
ARST 1991, 233-234 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
GdS-Zeitung 1992, Nr 9, 16 (KT) |
Mitbestimmung 1992, 64 (L1) |
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