Leitsatz (redaktionell)
Der amtlich bestellte Vertreter eines Rechtsanwalts und Notars ist kein Arbeitnehmer.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 445516 |
BB 1964, 923 (LT1) |
DB 1964, 1230 |
ArbuR 1964, 375 (L) |
RiA 1964, 247 |
WA 1964, 168 |
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